GAV & Personalrecht

 

Die zukünftigen Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden des Kantons Solothurn befinden sich derzeit in einer wichtigen Entwicklungsphase. Nach der Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) durch den Regierungsrat wird ein neues Personalrecht erarbeitet. Der SKLB begleitet diesen Prozess aktiv und setzt sich für faire sowie attraktive Arbeitsbedingungen an den Berufsfachschulen ein.

Auf dieser Seite finden Sie eine laufend aktualisierte Übersicht über wichtige Medienmitteilungen, politische Entwicklungen und Informationen rund um den GAV und das neue Personalrecht.

 

Aktueller Stand (Juli 2026):

  • Der bestehende GAV gilt weiterhin und ist nach wie vor in Kraft.
  • Eine kantonsrätliche Spezialkommission arbeitet gemeinsam mit einer Expertengruppe sowie Begleitgruppen an den Grundlagen für das neue Personalrecht.
  • Gleichzeitig wurde eine Verlängerung des bestehenden GAV bis Ende 2030 vorgeschlagen, damit genügend Zeit für die Ausarbeitung des neuen Personalrechts bleibt und kein vertragsloser Zustand entsteht. Der Regierungsrat hat inzwischen eine entsprechende Vorlage an den Kantonsrat überwiesen.

 

Hinweis: Der SKLB informiert auf dieser Seite über den aktuellen Stand. Eigene Stellungnahmen oder Positionen werden veröffentlicht, sobald sie vom Vorstand beschlossen wurden.


Medienmitteilung der Solothurner Personalverbände - Kündigung GAV

 

 

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