Verhandlungspartner bei GAV-Änderungen

Als Teilverband des Staatspersonalverbandes STPV haben wir Einsitz in der GAVKO. In dieser paritätisch zusammengesetzen Kommission werden GAV-Anpassungen diskutiert und entschieden. Der Kanton und wir handeln an einem Tisch die künftigen Arbeitsbestimmungen aus. Konkret geht es dort u.a. um Pensenreduktionen, Klassenlehrerentlastung, Dienstauftrag, Arbeitszeiten, Teuerungsausgleiche, u.v.m.

 

Rechtsschutz

Jedes Mitglied hat das Recht, sich bei beruflichen und privaten Rechtsproblemen von unserem Verbandssekretär, Dr. iur. Pirmin Bischof, Rechtsanwalt und Notar, unentgeltlich im Umfange von drei Stunden beraten zu lassen. Beispiele: Verkehrsunfall, Ehe- und Erbvertrag, Hauskauf, Kündigung, Pensionskassenproblem, usw.

Sie sind automatisch für Streitigkeiten aus Ihrem Anstellungsverhältnis bis zu einem Streitwert von 150’000.00 CHF rechtsschutzversichert. Inbegriffen sind also etwa Streitigkeiten aus Kündigungen, Pensenreduktionen, Disziplinar- und Administrativverfahren, Krankheitsfälle, Arbeitszeitstreitigkeiten, bestimmte Falscheinreihungen und Falscheinstufungen, Regressforderungen des Arbeitgebers, Mobbing, sexuelle Belästigung, Rechte bei Schwangerschaft- und Mutterschaftsurlaub und übrige Rechtsansprüche aus dem GAV, sofern der Schadenfall nach dem 01.01.2010 eingetreten ist. Der genaue Deckungsumfang bestimmt sich nach dem Kollektivvertrag zwischen StPV und Protekta und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die wir beide auf www.staatspersonal.ch aufschalten.

Kontaktieren Sie unseren Experten direkt: 032 333 33 11, 

 

Rabatte für Mitglieder:

Hypotheken

Krankenkassen-Zusätze

Bei div. Firmen: vgl. Verzeichnis