Düstere finanzielle Aussichten erhöhen Spardruck
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Sehr geehrte Damen und Herren
Hier die wichtigsten Meldungen des aktuelellen SKLB-Rundbriefs vom 16. Dezember 2011:
Generalversammlung vom 13. März 2012
Am Dienstag, den 13. März 2012 findet in den Räumlichkeiten des BZ-GS in Solothurn die 10. ordentliche Generalversammlung des SKLB statt.
Der Weiterbildungsteil ab 14:00 Uhr steht in diesem Jahr im Zeichen der Weiterbildungsmöglichkeiten nach der beruflichen Grundbildung . Der statutarische Teil wird nebst den Wahlen des Vorstands
vom Thema der Altersentlastung für Lehrpersonen geprägt sein, danach ist der gesellige Teil beim Essen und Trinken in der Beiz angesagt.
Altersentlastung für Lehrpersonen
In den letzten Monaten wurde in Zusammenarbeit mit DBK und Personalamt eine Neuregelung der Altersentlastung für Lehrpersonen diskutiert. Dabei wurden alternative Modelle zur heutigen Lösung
entworfen, welche auch Lehrkräfte, die weniger als 80% unterrichten einschliessen. Zudem ist es aus unserer Sicht ein wichtiges Anliegen, dass alle Vorbedingungen für die Altersentlastung
wegfallen. Dieses Anliegen scheint unbestritten - nicht zuletzt, weil es nichts kostet.
Die eher prekären finanziellen Aussichten des Kantons haben aber dazu geführt, dass das Thema der Altersentlastung arbeitgeberseitig nur dann weiterverfolgt wird, wenn diese kostenneutral
umgesetzt werden kann. Es müsste also von unserer Seite ein Signal kommen, dass wir bereit sind, die Altersentlastung ,breiter‘ zu verteilen, so dass mehr Lehrpersonen davon profitieren können.
Das führt aber unweigerlich dazu, dass diejenigen, die bisher zum Zug gekommen sind, nicht mehr im gleichen Mass von der Altersentlastung werden profitieren können.
Die heutige Altersentlastung sieht vor, dass Lehrpersonen ab dem 58. Altersjahr und bei einem Mindestpensum von 80% 3 Lektionen Entlastung erhalten. Der ,kostenneutrale‘ Vorschlag des
Personalamts sieht nun vor, dass Lehrpersonen ab dem 57. Altersjahr mit 1 Lektion entlastet würden und ab dem 60. Altersjahr mit 3 Lektionen. Dies bei einem Richtpensum von 100%. Bei kleineren
Pensen würde die Altersentlastung anteilsmässig zum Pensum reduziert. Vorbedingungen, wie z.B. die Arbeit als Lehrperson an bestimmten Schulen im Kanton Solothurn in den letzten vier Jahren vor
Gesuchseinreichung, sieht diese Regelung keine mehr vor. Der Vorstand des SKLB ist einstimmig der Meinung, dass diese Variante weiter konkretisiert und umgesetzt werden sollte, da sie eine
gerechte Verteilung der Altersentlastung mit sich bringt und dabei alle Vorbedingungen wegfallen. Über diesen Vorschlag wollen wir daher an der nächsten GV mit euch zusammen befinden.
Ferienabzug bei unbezahltem Urlaub - DBK setzt RRB nicht um
Immer wieder kommt es vor, dass Kolleginnen und Kollegen ihr Dienstaltersgeschenk oder ihren Mutterschaftsurlaub mittels unbezahlten Urlaubs verlängern. Das böse Erwachen kommt dann aber bei der
trockenen Mitteilung durch das Amt, der Lohn werde nach dem Urlaub um weitere Tage oder Wochen gekürzt, was zu teilweise existenziellen Lohneinbussen führt. Das ABMH und das AVK vertreten dabei
den Standpunkt, dass der Bezug von unbezahltem Urlaub durch eine Lehrperson zu einer Ferienkürzung führen muss. Für die Berechnung der
Ferienkürzung wurden
und werden die 14 Wochen unterrichtsfreie Zeit pro Jahr als Ferien betrachtet.
Die anteilsmässige Ferienkürzung beim Bezug unbezahlten Urlaubs erfolgt nach folgender Formel: 14 Wochen Ferien = (14 x 7) 98 Tage verteilt auf 38
Schulwochen = 2,6 Tage Kürzung pro Woche unbezahlten Urlaubs. Faktisch bedeutete „Kürzung des Ferienanspruchs um 2,6 Tage“,
dass der auf die 2,6 Tage entfallende Lohn nicht ausbezahlt wird. Dadurch verlängerte sich der unbezahlte Urlaub um die Dauer der Ferienkürzung, was immer wieder zu schmerzhaften
Lohneinbussen führt.
Im Entscheid vom 01.02.2011 hatte der Regierungsrat die Beschwerde einer Lehrperson der Volksschule zu beurteilen, welche im Anschluss an einen 5-tägigen Hochzeitsurlaub noch 4 Wochen unbezahlten
Urlaub bezog. Für
diesen 4-wöchigen unbezahlten Urlaub hatte das AVK eine Ferienkürzung von 10 Tagen verfügt, was zur Folge hatte, dass die
Lehrperson nicht nur während der 4 Wochen unbezahlten Urlaubs, sondern noch für weitere 10 Tage keinen Lohn erhielt.
Der Beschwerdeentscheid des Regierungsrates erachtet diese Praxis als unstatthaft.
In der Begründung wird ausgeführt, dass Lehrpersonen, gleich wie das dem allgemeinen Teil des GAV unterstehende Staatspersonal einen nach Alter abgestuften
Anspruch auf Ferien von 23, 25 oder 30 Tagen pro Jahr haben. Beim Bezug von unbezahltem Urlaub dürfen gemäss Regierungsrat nur diese 23,
25 beziehungsweise 30 Tage Ferien pro Schuljahr gekürzt werden.
Auf eine Verlängerung des unbezahlten Urlaubs als Folge der Ferienkürzung sei ausdrücklich zu verzichten.
Leider interessiert dieser Entscheid des Regierungsrats vom 01.02.2011 offenbar weder das ABMH noch das AVK und so werden Lehrpersonen, welche unbezahlten Urlaub nehmen, weiterhin
ungerechtfertigt hohe Ferienabzüge bzw. Lohnkürzungen gemacht . Wir sind empört über diese willkürliche Praxis und gewillt, für und mit euch dagegen anzugehen.
Einerseits werden wir vom Regierungsrat verlangen, dass er dafür sorgt, dass sein Beschluss vom 01.02.2011 vom DBK umgehend umgesetzt wird und somit Schluss ist mit zu hohen Ferienabzügen
bei Lehrpersonen. andererseits möchten wir bereits betroffene Lehrpersonen dabei unterstützen, gegen die zu hohen Ferienabzügen vorzugehen. Dazu brauchen wir jedoch eure Unterstützung.
Falls ihr also in den letzten Jahren davon betroffen wart (eine solche einmalige Lohnkürzung verjährt theoretisch erst nach 10 Jahren), bitte ich euch darum, euch bis Ende Januar 2012 bei mir zu
melden (adrian.wuergler@bbzolten.ch), damit wir die Fälle bündeln und zusammen mit der Rechtsberatung des Staatspersonalverbands das weitere
Vorgehen erörtern können.
Mir wünsche öich aune schöni Feschttäg, e guete Rutsch und nur s‘Beschte fürs 2012!
Adrian Würgler & Eric Schenk, Co-Präsidenten SKLB
Ferienkürzung Lehrer.pdf
Adobe Acrobat Dokument [363.8 KB]
Download
Beispiel Bewilligung unbezahlter Urlaub.
Adobe Acrobat Dokument [784.5 KB]
Download